• Offizieller Beitrag

    Kann das denn wohl sein??? ?( Oder ist das ein vorgezogener Aprilscherz?

    Zitat

    Für Zehntausende von Oldie-Fahrern kommt die Nachricht wie ein Schock: Mit Beginn des nächsten Jahres wird ihren Autos per behördlicher Verordnung der Oldtimer-Status entzogen, was im Einzelfall zu erheblichen Nutzungseinschränkungen und massivem Anstieg ...
    ...der Betriebskosten führen kann. Hintergrund ist die am vergangenen Freitag vom Bundesrat beschlossene Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), die in §2 Nr. 22 einen Oldtimer generell als ein Auto definiert, das mindestens 30 Jahre alt ist. Alle jüngeren Fahrzeuge haben somit nach Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 2007 keinerlei Möglichkeit mehr, von den zulassungs- und steuerrechtlichen Vorteilen eines Oldtimers zu profitieren...

    ---> Aus und vorbei

    Hat vielleicht noch jemand Informationen?

  • ja das is aber scho ein alter Hut
    und bedeutet nur das halt die autos wo 25 sind
    nich auf o7er laufen dürfenerst wense 30sig sind
    das Thema wurde aber acu schon ausführlich im OHF diskutiert.
    ich schau mal nach dem Link.


    mfg

    Ascona-A-Voyage

    • Offizieller Beitrag

    Hier mal der Link zur Bundesrat-Drucksache 811 05

    ---> [URL=http://www.bundesrat.de/coremedia/gene…ty=Dokument.pdf]Lädt lange!! [/URL]

    Auf Seite 29 taucht das 07er auf. Wer noch weiter gucken will, es sind nur 184 Seiten! :oh: Auf Seite 8 die Definition "Oldtimer"

  • was heisst das wenn ich dieses jahr meinen manta a (32 JAHRE) zulassen will??? nix mehr mit H oder hab ich das jur falsch verstanden??
    ;(

  • :wink:
    so wie ich datt versanden habe jau :streich:
    da gehts wohl um das alter fürs 07 kennzeichen das von 20 auf 30 jahre angehoben werden soll :mo:

    aus dem noch mehr schönen bundesland als tangamanga
    crazy :wink: :no1: (und der heißt nich nur so)

    romanes eunt domus
    Dieser Beitrag wurde bereits 1.694.000 mal editiert, zuletzt von »crazy« (Heute, 01:96)
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  • :wink:
    ich glaub auch datt auch der jüngste manta a ascona a mitlerweile über 30 jahre alt is :lol:

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    romanes eunt domus
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  • Hier noch Infos zum Thema. Betroffen sind vor allem 07er Besitzer mit Widerrufsrecht und befristeter Zulassung (also fast alle)


    dazu noch folgende Info (von oldtimerinfo kopiert):
    Anfang:
    Derjenige, dessen 07er Nummer befristet unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt wurde, kann sich jeglichen Bestandsschutz abschminken. Die Zuteilung erfolgte von vornherein nur für 1 Jahr, was den jetzt "Betroffenen" auch bekannt war. Beim jährlichen Antrag auf Verlängerung (streng genommen ein Antrag auf erneute Zuteilung) muß die Behörde die zum Antragszeitpunkt geltende Rechtslage beachten. Diese sieht ab dem 1.1.07 vor, daß für Fahrzeuge unter 30 Jahren keine 07er Nummer mehr erteilt werden kann. Einen Ermessensspielraum gibt es hierbei nicht.

    Etwas komplizierter ist es bei den wenigen 07er Nummern, die unbefristet erteilt wurden. Hier muß man unterscheiden, ob die Erteilung ebenfalls unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs stand oder nicht. Ist dies der Fall, gilt §49 II Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und es handelt sich um die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes. Diese kann erfolgen, wenn der Verwaltungsakt von vornherein unter einem Widerrufsvorbehalt stand.

    Schwieriger wird es für die Behörde, wenn sie an diesen Widerrufsvorbehalt nicht gedacht ist. Um den Verwaltungsakt zurücknehmen zu können, muß in diesem Fall einer der in §49 II VwVfG genannten Gründe vorliegen. Von allen dort aufgeführten Gründen kommen hier allenfalls "schwere Nachteile für das Gemeinwohl" in Betracht aber wo die liegen sollen, ist mir schleierhaft. Man kann wohl kaum alle Fahrer von Autos zwischen 20 und 30 Jahren pauschal verdächtigen, mit verkehrsunsicheren Möhren durch die Gegend zu fahren und ab einem Alter von 30 Jahren ändert sich diese Pflegementalität auf einmal schlagartig.

    Es sieht also so aus, als ob ein ganz kleiner Kreis von 07er Inhabern tatsächlich Glück gehabt hat (ich gehöre leider nicht dazu). Gönnen wir es Ihnen.
    Ende


    Das H-Kennzeichen ist von der ganzen Sache nicht betroffen. Allerdings gibt es zur Erlangung von H-Kennzeichen genaue Vorschriften für die technische Abnahme (Originalzustand etc.), sodaß wohl vor allem umgebaute und hubraumstarke Fahrzeuge, die bisher auf 07er ohne TÜV angemeldet waren, betroffen sein werden. Die Steuerämter werden sich über die Mehreinnahmen freuen :sch:

    Grüsse
    Uto

    Einmal editiert, zuletzt von mantahurgler (26. Februar 2006 um 16:26)

  • :wink:
    ich hab irgendwo gelesen das für die zuteilung eines 07 kennzeichen auch eine vorherige tüv überprüfung die an die prüfung zum h kennzeichen angelehnt is zu grunde gelegt werden soll :ka:

    aus dem noch mehr schönen bundesland als tangamanga
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    romanes eunt domus
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  • ;( Das heisst also alles original bzw. zeitgenössisch, oder wie??

    Opel Rekord D und E - 1972-1986

    ... und zwei Ascona A (1972, 1975) für die Freundschaft

    ALLTAG: 76er D Rekord 19N mit KAT :], sowie 91er Senator B 2.6i :no1: , 94er BMW 518i =) und Meriva A 1.8 (2008, Gas, 5 Gang-Automatic)

    und der 07er-Zombie =O: Ascona A 16 Plus (1972), - Rest auf Anfrage :P

  • Hmm ..., aber dann lohnt 'ne 07 für ein Auto ja quasi nicht mehr. Und mein geplanter Umbau vo n12er auf 24er ist damit null und nichtig??? Oder muss der als normale Nummer und volller Steuerdröhnung laufen?

    Opel Rekord D und E - 1972-1986

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    und der 07er-Zombie =O: Ascona A 16 Plus (1972), - Rest auf Anfrage :P

  • Da bohrt man einen 1.9er auf 2.4, dann isset ok. Nimmt man direkt den 2.4er, dann bekommt man Probleme. Mensch der Block datiert doch auf das Jahr 1966, aber das versteht ja kein TÜV-Mensch. :ko:

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    Einmal editiert, zuletzt von cih-2.4 (28. Februar 2006 um 11:56)

  • :wink:
    wenn du einen originalen 2.4 nimst kannst du den mit kat auf euro 2 umrüsten dann sind die steuern auch nich mehr so hoch

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