Gefährliche Aufkleber

  • In letzter Zeit fallen mir im Straßenverkehr immer öfter kleine Aufkleber auf, die witzig und kultig schön auf das Kennzeichen gepappt werden.

    Z.B. dieser hier

    oder sowas da

    Das Strafgesetzbuch sagt dazu folgendes

    § 267
    Urkundenfälschung

    (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    und

    § 22 StVG Kennzeichenmissbrauch

    (1) Wer in rechtswidriger Absicht

    [...]

    3.

    das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

    wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Das Bekleben das KFZ Kennzeichens, welches eine Urkunde darstellt, ein Dokument mit Bedeutung im Rechtsverkehr, kann als Veränderung einer Urkunde gewertet und empfindlich bestraft werden.

    Pappt euch also den Käse nicht ans Schild.

    Als Kind lernt man das Laufen und als Erwachsener, nach dem Hinfallen wieder aufzustehen.

    Einmal editiert, zuletzt von manta2009 (11. März 2014 um 19:48)