Hallo,
da mir ein Fernlichtscheinwerfer kaputt ging und ich nun nach langem Suchen nun Hella Scheinwerfer gefunden habe, habe ich da mal eine blöde frage darf man gemischte Scheinwerfer fahren ich meine damit Fernlicht Hella und Abblendlicht Bosch. Kann mir da einer von Euch auf die schnelle helfen?

Scheinwerfer
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bin mit meinem Vectra B vor Jahren auch lange mit zwei verschiedenen Scheinwerfern (Valeo und der andere weiss ich nicht mehr) rumgefahren.....und die Nachrüstdinger, die es ja in Massen gibt, sind meist auch nix Originales, sondern Taiwan-Murcks, aber solange da alles leuchtet wie es leuchten soll sagt da keiner was, hauptsache die E-Zulassung ist drauf....aktuell hab ich im Zafira einen originalen Nebelscheinwerfer und einen von Depo (diese Taiwan-Dinger) drin, interessiert auch keinen.....
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Wie Dieter schon sagte- wichtig ist das E-Prüfzeichen ( und selbst das hat meinen Prüfer nicht wirklich interessiert-obwohl ich ihn vorher schon drauf hingewiesen hab , das meine Nebellichter die nicht haben
)
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Des mit dem E-Zeichen is schon klar, wenn möglich hole ich mir welche mit E1 die sind füe Deutschland des habe ich schon rausgefunden
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e1 is nich für sondern in deutschland geprüft -
OK, darf ich dann alle Scheinwerfer mit E-Kennzeichen fahren?
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außer für rechts lenker -
Hallo, bisi Kennzeichnungskunde vom Schrüfje
Die e-Kennzeichnung sagt (wie Crazy schon sagte) nur aus, wo das Bauteil geprüft wurde. Aber noch lange nicht als was (könnte ja auch ein Arbeitsscheinwerfer sein).
Beim Manta A muß ausserdem auf dem Fernlichtscheinwerfer die Kennzeichnung "HR" und auf dem Abblenscheinwerfer die Kennzeichnung "HC" sein.
Beim Ascona A Steht auf dem Scheinwerfer "HCR" oder "HC/R".
Zusätzlich ist auf den Scheinwerfern noch die Prüfnummer angebracht.
Nebelscheinwerfer haben im übrigen die Kennzeichnung "B" und manchmal auch noch "NS-21" (gilt aber beides nicht bei LED-Scheinwerfern). -
Mann so ein geschiss wegen eines einzigen Fernscheinwefer,austauschen und fertig.
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E 30 bmw......hat man alternativ schon mit linsentechnik verbaut. .....
Wenn man es denn mag -
Hallo,
meines Wissens, hat der Hersteller keinen Einfluß. Es darf auch gemischt werden. Entscheidend ist nur das Prüfzeichen.... Ruf doch einfach beim Tüv an.
Servus
Robert -
Bin am Montag auf der IAA, dort werde ich mal den TÜV aufsuchen und dort mal nachfragen wie es sich verhält bei unterschiedlichen Scheinwerfern desselben Herstellers.
Ich habe noch eine Boschscheinwerfer mit der Nr. 0301303010 (Fernlicht) und kann eine haben mit der Bosch Nr. 0301303030 (auch Fernlicht) wie es damit ist.
Dann werde ich auch noch hinterfragen wie es mit 4xH4 Scheinwerfern aussieht, ich Spiele mit dem Gedanken Hella 1A3002850-001 als Fernlicht und Hella 1A3002850-031 als Abblendlicht ob es möglich ist.
Werde dort auch noch die eine oder andere Frage dort stellen die mich brennend interessieren.
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die Endnummer 030 ist aber, wenn man der Bosch Seite glauben kann, für Rechtsverkehr
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auf welcher seite fährst du denn -
auf der Autobahn links...ok hast Recht, war noch früh am morgen.....
hab ich wohl Rechtsverkehr und Rechtslenker und überhaupt und alles in einen Topf geworfen....