• Mahlzeit,
    Mir wurde gerade ein weitestgehend unverbastelter Manta für kleines angeboten Das Auto wurde vor Ewigkeiten abgemeldet, hat aber eine gute Substanz und ist vollständig. Der Wagen hat aber Holländische Papiere.Kennt sich jemand damit aus wie man den in Deutschland zugelassen bekommt und was das so ca. kostet?

    Gruß Ralph

  • Zulassen in Deutschland ist kein Hexenwerk.....TüV und deutsche Papiere machen lassen. Natürlich erst nach den anfallenden Reparaturen. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällt keine an, da ja aus EU. Kosten sind halt ein paar Euro mehr, weil die deutschen Papiere gemacht werden müssen. Beim TüV nur die normalen Gebüren, event. noch nen Aufschlag wegen Vollabnahme, falls es das noch gibt.....

    hmmm, aber hast den Wagen schon live gesehen? In Holland tauchen in den letzten Jahren vermehrt Fahrzeuge in "gutem" Zustand auf, die aber bei genauem Hinschauen ihr Geld überhaupt nicht wert sind....Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel....

    Grüsse aus dem Süden
    Dieter

  • Das Fahrzeug ist seit ca 20 Jahren in Deutschland war hier aber nie angemeldet. Optisch ist der hin aber die Technik ist ok und die braune Pest hält sich in Grenzen. Bei 1000 Euro fällt es mir schwer nein zu sagen zumal ich ja schon ein Wrack wieder aufgebaut habe.
    Gruß Ralph

  • Ich brauchte bei meinem (Franzose) einen Kaufvertrag beim Zulassen. Das ich das Auto in Deutschland gekauft habe. Mir wollten Sie Einfuhrzoll etc. aufbrummen hätte ich den Nachweis nicht bringen können

    Greetz

    Rudeboy

    A-Manta - the better Way of Life!

  • Das sind die da irgendwie immer!
    Dazu erzähle ich dir mal ne geile Geschichte wenn wir uns mal Treffen.
    An dem Tag stand ich kurz vor ne Owi ..... :-/

    Greetz

    Rudeboy

    A-Manta - the better Way of Life!

  • Der Manta ist seit er in Deutschland ist schon durch zig Hände gegeangen aber keiner hat da was dran gearbeitet. Einen Kaufvertrag vom letzten Besitzer zu bekommen ist das kleinste Problem.
    Ansonsten gibts noch eine andere Möglichkeit aber die möchte ich eigentlich nicht wahrnemen. :bn:
    Gruß Ralph

    • Offizieller Beitrag

    Bei neueren Fahrzeugen sollte man wenn möglich die CoC Papiere (Certificate of Conformity) haben
    Oder es gibt eventuell einen deutschen Brief von früher oder ähnliches.
    Ansonsten gibt es ein Einzelgenehmigungsverfahren gem. §21StVZO / §13 FZV
    Eine 21er Abnahme ist fällig.
    Bei Oldtimern gibt es das nicht. Es besteht die Möglichkeit ein Datenblatt vom Tüv Süd anzufordern hab ich gelesen.
    Dann wird es denke ich ohne Probleme zur 21er Abnahme gehen.

  • Es ist genau wie Peter geschrieben hat: ein §21StVZO zu machen und wenn Ralli03 eine Oldtimerzulassung will, was ich ja vermute, in Verbindung mit §23 StVZO (Oldtimergutachten).
    Im Normalfall ist auch kein Datenblatt nötig, denn die Daten für den §21 StVZO werden in der Regel aus den ausländischen Papieren und den ermittelten Daten vom Fahrzeug und eventuell einer
    KBA-Recherche zusammengestellt. Ein Datenblatt braucht man hauptsächlich nur dann, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, das nur für den ausländischen Markt gebaut wurde und das es bei
    uns in Deutschland nie offiziell gegeben hat. Das ganze dürfte also somit beim TÜV kein Problem sein...
    Das andere mit dem Kaufvertrag kommt dann erst auf der Zulassungsstelle zum tragen: wenn man den nicht hat, gibt es dort ja so einen formellen Akt: das 'Aufbieten der Fahrgestellnummer' (Dies ist
    auch mit einer bestimmten Wartefrist verbunden.). Dabei geht es darum, ob das Fahrzeug, bzw. diese Fahrgestellnummer, irgendwo als gestohlen gemeldet wurde...
    Ansonsten gibt es nur eine kurze Anfrage bei der Polizei und man kann das Fahrzeug sofort anmelden.

    Gruß,
    Michi

    -mikepu-

    :applaus: