Bin angeschissen worden

  • Moin,

    ich muß mal was loswerden, in meiner Garage befindet sich eine Stickstoffflasche 10 Liter, womit ich meine Reifen vom Rennrad befülle.Das haben die lieben Nachbarn gesehen und mich beim Verwalter angeschissen.
    Der hat mir einen Brief geschrieben, in dem er mir vorwirft gegen die Sonderbauverordnung zu verstoßen. Er setzt mir eine Woche frist um die Gasflaschen (?) zu entfernen oder er schaltet die Behörden ein.
    Das habe ich heute getan, nämlich das Bauordnungsamt angerufen und mich erkundigt.
    Und siehe da die Verordnung wurde überarbeitet und meine Stickstoffflasche kann bleiben. :ka:

    Hat schon mal jemand von euch ähnliches erlebt?
    Ist hier jemand vom Fach, der mir noch mehr Auskunft geben kann?

    Alles nicht so schlimm ;)

  • :wink:
    zum glück scheißt mich in meiner garage niemand an :D

    aus dem noch mehr schönen bundesland als tangamanga
    crazy :wink: :no1: (und der heißt nich nur so)

    romanes eunt domus
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  • :o: welche überbesorgte Helikoptermutti oder welche gelangweilte Rentner war datt den? :o:


    und co ist ja ein BRANDGEFÄHRLICHES ZEUG BEIM KLEINSTEN FUNKEN FLIEGT DAS HALBE DORF IN DIE LUFT :lol:


    Lass dir die Aussage vom Amt doch schriftlich geben........ und dann hausse dem Beschwerdeführer gepflegt anne fresse

    Unofahrer sind harte Kerle, echte Guerilliaschrauber. Die nachts um 3 bei n`er Kiste Bier und n` er Flasche Tequila mit einer Batterie und n`em Starthilfekabel einen Querlenker schweißen

    • Offizieller Beitrag

    Stickstoff ist das wohl beste und effizienteste Feuerlöschmittel, das ich kenne.

    Da die alte Garagenverordnung (beginnend 1936!) generell Druckbehältnisse (ungeachtet ihres Inhalts) verbot, wird die Forderung wohl darauf beruhen.

    Inzwischen hat sich aber einiges geändert.

    Ohne ins Detail gehen zu wollen: Leg dich wieder hin und pumpe deinen Drahtesel fleißig auf.

    Rainer

  • Nachbar, wenn der richtige in der Nähe ist kann man sich die Kugel :oh: geben. Ich hab mal ohne Baugenehmigung ein Luftrohr der Ansaugung an eine Hauswand gemacht. Das hat in der Folge fast 40000 € meinen Vermieter und mich gekostet. Zum Schluss hatte ich es mit 6 Behörden gleichzeitig zun tun.
    Ist halt so
    Gruß Hannes

    Wer immer nur nach hinten schaut weiß nie was vorne ist. Drum ist ein Rückspiegel nichts wert.

  • Uhh das kenne ich auch. Hatte mal ne Rohkarosserie im Garten stehen... 3 Behörden haben mich kontaktiert.... Zum Glück ist die Dame im Landkreis bekannt... Ich hab alle zur Ortsbesichtigung eingeladen. Niemand kam und diese Sache war gegessen.

    Solche Menschen haben leider Spaß daran andere zu belästigen...
    Ich hatte zu letzt eine Schadenersatzklage weil ein Hahn zu lange und laut gekräht hatte.... Viel Aufwand, aber gewonnen!

    Siggi ich wünsche dir einen langen Atem. Und immer ruhig und besonnen bleiben! Lass dir immer alles schriftlich geben!

    :wink:
    Jochen

    2 Mal editiert, zuletzt von rochenjochen (31. März 2017 um 12:44)

  • Hallo,

    "angeschissen" wurde ich mal beim Ordnungsamt, da in meiner Garageneinfahrt 1,5 geschlachtete Rekord-D-Coupe lagen.
    Für Normalos ein abscheulicher Anblick, für mich nicht.
    Es kam ein Anruf vom Ordnungsamt bezüglich des Anschisses und der Rat den Haufen hinter dem Garagentor in der Garage zu lagern, was ich dann auch tat.
    So würden sie ihn in der darauf folgenden Woche bei einer Rundfahrt nicht sehen.
    War nett, hätte auch ganz anders ablaufen können (illegale Abfallentsorgung!).

    Gruß
    Eckhard

    Mobil: 0175 24 88 456

  • Danke, eure Anteilnahme :ehrfurcht:

    Hab inzwischen herausbekommen, das es eine neue Sonderbauverordnung von 2017 gibt. Die hat die Garagenverordnung ersetzt.
    Darin steht, man darf 100 Liter Diesel Kraftstoff lagern und 20 Liter Benzin.

    Alles nicht so schlimm ;)

  • da hab ich ja Glück, das mein Bulli nur 77l Tankinhalt hat- sonst müsste ich womöglich draussen parken.... :oh:

    Gruß Thomas :wink:

    -——---------------------------------------------------------------------------

    Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen!    Walter Röhrl

  • :wink:
    lagern nich im auto
    in separaten behältern
    :ko:

    aus dem noch mehr schönen bundesland als tangamanga
    crazy :wink: :no1: (und der heißt nich nur so)

    romanes eunt domus
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  • Hab mich vertan :ehrfurcht:

    Dat heißt so:

    In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l
    Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern außerhalb von
    Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden. In Mittel- und Großgaragen ist die
    Aufbewahrung von Kraftstoffen außerhalb von Kraftfahrzeugen unzulässig;
    andere brennbare Stoffe dürfen in diesen Garagen nur aufbewahrt werden,
    wenn sie zum Fahrzeugzubehör zählen oder der Unterbringung von
    Fahrzeugzubehör dienen.

    Hab nich mehr gefunden :nd:

    Alles nicht so schlimm ;)

  • :wink:
    jetze müßte mann nur noch wißen
    wo klein garage aufhört und groß garage anfängt

    aus dem noch mehr schönen bundesland als tangamanga
    crazy :wink: :no1: (und der heißt nich nur so)

    romanes eunt domus
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  • Da die alte Garagenverordnung (beginnend 1936!) generell Druckbehältnisse (ungeachtet ihres Inhalts) verbot, wird die Forderung wohl darauf beruhen.


    Puh, da habe ich ja nochmal glück gehabt ich lagere 2 Sprühdosen in der Garage und keiner kann mir was anhängen #))

    Unofahrer sind harte Kerle, echte Guerilliaschrauber. Die nachts um 3 bei n`er Kiste Bier und n` er Flasche Tequila mit einer Batterie und n`em Starthilfekabel einen Querlenker schweißen