07 Nr auf H Zulassung

  • So , da ich mit noch nie so richtig mit beschäftigen mußte mal einiges an fragen … für die Profis sicher selbst erklärend

    Fahrzeuge die auf roten Nr (07) betrieben wurden aber Orginal sind und jetzt nach dem Kauf auf H angemeldet, zu gelassen werden soll …

    Fahrzeuge mit roter Nr ( also für mehrere Fahrzeuge) sind Tüv Pflichtig ?

    Was sollte die Vorgabe sein beim Kauf,

    1. Tüv neu, somit H fähig…

    2. kann die Zulassung Nr. Schildform / Größe vorgeben,verlangen ( siehe US Manta )

    3. wäre es eine Wiederzulassung oder Neuzulassung des Fahrzeugs bzw nach was richtet sich das ?

    4. kenne es das Fahrzeug beim zulassen, ummelden dabei war aber nicht mußte …

    Aber schon lange lange her das ich sowas tat

    Ja Google wurde benutzt …?

  • Hallo Cowboy,

    also alle Oldtimer, die mit roter 07er-Nummer fahren, sind nicht mehr tüv-pflichtig - der Halter/Fahrer ist für den technische Zustand und dessen Betrieb eigenverantwortlich.

    Wenn du jetzt einen Oldtimer kaufst, stellt sich zunächst die Frage, ob der Verkäufer schon ein Gutachten nach §23 StVZO (Oldtimer) hat ( früher ging nämlich eine 07-er Nummer je nach Zulasssungsbezirk auch OHNE §23-Gutachten...). Wenn nicht, brauchst du auf jeden Fall sowohl für ein H-Kennzeichen, als auch für die rote 07-er Zulassung eine Abnahme nach §23 StVZO - diese beinhaltet aber zugleich auch die Hauptuntersuchung - also hast du dann 2 Jahre TÜV drauf.

    Vorraussetzung für die Abnahme nach §23 StVZO ist natürlich, dass alles H-konform ist... - deshalb vielleicht noch vom Vorbesitzer durchführen lassen...

    Das was du mit Neu-und Wiederzulassung meinst, gibt es so wie früher eigentlich nicht mehr : Neuzulassung (§21StVZO alt) wäre nur dann nötig, wenn es keine deutschen Fz.-Papiere gibt: z.B. Fz. vom Ausland oder die Papiere sind verloren gegangen...

    Bei Fahrzeugen vom Ausland kann die Zulassungsbehörde ein FIN-Überprüfung verlangen, dann muß man wohl mit dem Fz. erscheinen. (Das war bei mir beim US-Manta der Fall...)

    Das mit der Kennzeichengröße ist so eine Sache, die wohl nicht bei allen Zulassungsbehörden (Bundesländer) gleich abgewickelt wird: die generelle Anweisung ist die, dass wenn eine Umrüstung möglich wäre, diese durchzuführen ist (Ein bestimmter Kostenaufwand (Prozentsatz) zum Fahrzeugwert wird als zumutbar betrachtet...) . Bei 'echten' US-Fahrzeugen wird bei uns dann im §21-Gutachten der max.Platz fürs amtl.Kennzeichen als Hinweis vermerkt und die Zulassungsstelle akzeptiert das in der Regel und man kriegt ein kleines Kennzeichen durch... Aber wie schon gesagt, es ist nich bei allen Zulassungsstellen gleich...

    Ich hoffe, dass dir die Info etwas weitergeholfen hat...

    Gruß,

    Michi

    -mikepu-

    :applaus:

    • Offizieller Beitrag

    Nur zur Info: Zwar entfällt der TÜV beim 07er Kennzeichen. Aber jedes Fahrzeug, dass mit der 07er bewegt werden soll, muss die dieselben Anforderungen des H-Kennzeichens (TÜV-Vorführung) erfüllen. Das kommt einer TÜV-Abnahme mindestens gleich. Zudem kann die Polizei bei Kontrollen schon beim kleinsten Verdacht auf Abweichungen/Umbauten den Wagen vom TÜV prüfen lassen. Werden dabei Mängel/Umbauten festgestellt, die zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit umgehend behoben werden müssen oder eintragungspflichtig wären, ist die 07er Nummer weg - für immer.

    Zudem ist die 07er Nummer keine Zulassung, sondern eine Ausnahmegenehmigung. Das heißt auch, dass Wagen mit 07er Nummer nicht als Alltagsfahrzeug genutzt werden dürfen. Im Kreis Pinneberg wird es rigoros gehandhabt. Steht ein Wagen mit 07er Nummer bei Aldi auf dem Parkplatz, wird der Halter festgestellt und der Tatbestand (Einkaufen) ermittelt und schon ist die Nummer weg - auch für immer!

    Das kurze Kennzeichen gibt es nur, wenn bauartbedingt keine andere Größe montiert werden kann (US-Mantas ab Fg. Nr.) oder ein Umbau zur Montage normaler Kennzeichen nicht zumutbar ist. Ob das so ist, muss der TÜV entscheiden. Erst danach gibt die Zulassungsstelle kleine Kennzeichen aus.

    Rainer

  • Ob das so ist, muss der TÜV entscheiden. Erst danach gibt die Zulassungsstelle kleine Kennzeichen aus.

    Da muß ich leider wieder sprechen.

    Mein Cadillac hat ausschnitte in der Stoßstange, wo nur das kleine Kennzeichen rein paßt.

    Größe wurde in der begutachtung mit aufgeführt.

    Zulassungsstelle sagte, es ist egal was der Tüvprüfer schreibt.

    Wenn geändert werden kann, und es mit einem bestimmten betrag ( bis zu 10% vom wert des Fahrzeugs ) ermöglicht werden kann,

    gibt es kein kleines Kennzeichen. Hier ist gut wollen der Zulassungsstelle gefragt.

    Für vorne gibt es das überhaupt nicht mehr.

    Kann man auch in der STVZO nachlesen.

    Gruß

    Olli

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen. " Walter Röhrl "

    Einmal editiert, zuletzt von Excalibur (11. März 2018 um 21:01)

  • Wenn das Fzg, welches 07er hatte und nun neuen TÜV bekam, kannst du nur dann als Oldtimer mit H-Kennzeichen anmelden, wenn alles original bzw historisch korrekt an diesem Fahrzeug ist.

    Ich war der Meinung: "07 - frisch TÜV" ist nicht gleich "H - frisch TÜV".

    Bei der Anmeldung auf 07er Kennzeichen genügt eigentlich die normale HU.

    Bei der Anmeldung auf H-Kennzeichen muß das Fzg. zusätzlich original (H-konform) sein.

    Oder habe ich was falsch verstanden und die anderen Aussagen nicht richtig gelesen ?

    Ab 2017 wieder aktiv im Forum vertreten. Wer mich außerhalb des Netzes kontaktieren möchte: 0177 / 8856343.

    • Offizieller Beitrag

    Das würde ich auch erwarten.

    Die Zulassungsstellen haben mit der Erlaubnis für ein kurzes Kennzeichen einen gewissen Handlungsspielraum. Doch bei uns gilt: Opel = langes Kennzeichen = egal, was du hier vorführst. Anderswo wird das liberaler gehandhabt. Doch primärer Punkt ist, was geht konstruktiv, ohne dass der originalef Zustand verändert wird.

    Auch bei 07er Nummer: Wird diese heute erstmals beantragt, muss der Wagen zur HU. Dabei werden dieselben Maßstäbe wie beim H-Kennzeichen angelegt.

    Und: Es kommt immer darauf an, wie man beim TÜV vorspricht. Als Vollpfosten ohne Ahnung = Wir können ihm alles diktieren.

    Rainer

  • Sowohl 07 als auch H brauchen die 23er Abnahme. War früher mal anders. Und Die gibt's nur in Verbindung mit frischem TÜV.

    Kennzeichen kommt auf die Zulassungsstelle/Bundesland an. Kann ich bestätigen.

  • Wie sieht es aus das deutsche Nummernschild vorne unter die Stoßstange zu setzen ,bzw mit Frontspoiler auf 10 oder 20 Grad zu montieren , so wäre vorne schon abgearbeitet

    Hinten hätte ich auch schon eine Idee … um das lange zu nutzen.

    Schild und Kennzeichenbeleuchtung auf ein Trägerblech zusammen?

    Sollte doch erlaubt sein oder?

  • Wie sieht es aus das deutsche Nummernschild vorne unter die Stoßstange zu setzen ,bzw mit Frontspoiler auf 10 oder 20 Grad zu montieren , so wäre vorne schon abgearbeitet

    Hinten hätte ich auch schon eine Idee … um das lange zu nutzen.

    Schild und Kennzeichenbeleuchtung auf ein Trägerblech zusammen?

    Sollte doch erlaubt sein oder?

    Schild und Kennzeichenbeleuchtung auf einen Trägerblech mußte eintragen lassen.

    Gruß

    siggi

    Alles nicht so schlimm ;)

  • Nein noch nicht, ist ja nicht gerade um die Ecke, noch muss ich Arbeiten…Spätschicht,Transport usw

    Na auch muss mich mit den Stoßstangen anfreunden?? aber irgendein tot muss ich sterben

    Davon abgesehen ist das schon nee Menge Geld …

    6 Stunden plus an Fahrzeit einfach…

    Einmal editiert, zuletzt von cowboy (13. März 2018 um 11:14)