So , da ich mit noch nie so richtig mit beschäftigen mußte mal einiges an fragen … für die Profis sicher selbst erklärend
Fahrzeuge die auf roten Nr (07) betrieben wurden aber Orginal sind und jetzt nach dem Kauf auf H angemeldet, zu gelassen werden soll …
Fahrzeuge mit roter Nr ( also für mehrere Fahrzeuge) sind Tüv Pflichtig ?
Was sollte die Vorgabe sein beim Kauf,
1. Tüv neu, somit H fähig…
2. kann die Zulassung Nr. Schildform / Größe vorgeben,verlangen ( siehe US Manta )
3. wäre es eine Wiederzulassung oder Neuzulassung des Fahrzeugs bzw nach was richtet sich das ?
4. kenne es das Fahrzeug beim zulassen, ummelden dabei war aber nicht mußte …
Aber schon lange lange her das ich sowas tat
Ja Google wurde benutzt …?