Hallo,
es ist ja schon ein "Ding" warum Ansaugstutzen explizit eingetragen werden (müssen?) ……… ohne die geht's ja nicht …….. ausserdem ändern die auch nichts am Abgasverhalten ….. ja ok , Drehmomentverlauf vll.
Irmscher Gutachten mit Dbilas Ansaugbrücken und Steinmetz Luftfilterkasten ? Niemals ….. geht gar nicht.
Ist/war vll. nur eine Gängelung der Gutachtenbesitzer damit man nur """IHRE""" komplette Vergaseranlage mit den "speziellen" Ansaugkrümmern zum Gutachten verwenden kann ……. is halt so..... für manche PI gibt's da auch keinen Ermessensspielraum.
…… oder man wollte verhindert dass sich jeder selbst so Teile zusammenschweißt ………
…… bei den heutigen CNC Möglichkeiten für Frästeile sogar in besserer Qualität als früher....
ok. Ich hab mir mal alle Brücken aufs Lager gelegt, dann kann der PI sich ein paar aussuchen ….
Vielleicht machts ja jetzt die Novellierung des §21 einfacher …….. bleibt zu hoffen dass bei uns ins Bayern noch ältere Prüfingenieure bei der Dekra KÜS oder äh. beschäftigt sind die unsere Autos noch kennen...…
Gruß R