- Offizieller Beitrag
n einem Nachtrag v. 16.05.72 des TÜV Rheinland zum Bericht v. 22.11.71 wurde bereits die Umrüstung auf 9x13 Räder aufgegriffen (Außenbett 6,0 - 13, innen 3,0 - 13), "Ford E 30" eingegossen, ebenso die Zahlen 108 (Lochkreis) und 5 (Bundhöhe..). Außerdem auch in 6x13 (!) mit 2,5'' außen und 3,5'' innen.
In einer weiteren Bestätigung des TÜV Rheinland vom 14.11.72 gibt es weitere Angaben bezogen auf die 9x13 '' i. V. m. 235/60VR13 (Pirelli). Die Felgen mussten folgende Kennzeichnungen aufweisen: Felgenstern 108 - 0 - E30-BBS-Ford, Außenbett 5,5 -13 BBS Ford, Innenbett 3,5 - 13 BBS Ford (damit offenbar mit Bundhöhe "0"). Voraussetzung waren u. a. natürlich Kotflügelverbreiterungen, außerdem mussten Schubstreben (vorn) angebracht werden, Lenkeinschlagsbegrenzer.
Darüber hinaus gab es auch einen technischen Bericht (9 - 4.9052) des gleichen TÜV für den Capri II - u. a. wurden i. R. einer Umrüsttabelle dreiteilige 8x13 BBS (5'' außen, 3'' innen) "Sicherheitsfelgen" (ebenfalls mit 235er Pirellis) freigegeben.
Es sind im Laufe der Zeit offenbar auch wieder Berichte "zurückgenommen" worden - hierüber liegen mir bis dato allerdings keine Details vor.
Wie Siggi jedoch bereits schrieb, halfen die Berichte für den Capri bei der einen oder anderen Eintragung der E30 Räder für andere Fahrzeuge weiter.
Super. Der Beitrag zeigt mir doch an, dass ich von den Daten her so falsch nicht gelegen habe. Zudem hat er (endlich) mal etwas herausgekitzelt hat, was stille Mitleser schon längst wissen.
Rainer