Eintragung Getrag 240

  • Guten Abend !

    Ich benötige für den TÜV noch einmal eure fachliche Hilfe !

    An meinen 1.9er Motor soll ja das 240er Getrag geschraubt werden.

    Was habt ihr für die Eintragung des Getriebe dem Tüvprüfer vorgelegt ?

    Da kein Gutachten es gibt welches auf mein Irmscher mit Getragt gibt, stehe ich grade vor dieser Frage.


    Liebe Grüße und schonmal danke für die Hilfestellung :)

  • bei mir steht nur ... in verb. mit 5 Gang Getriebe ...

    Aber gefragt hat noch nie jemand :ka:

    8) 8) 8) der ,der nurnoch für spaß schnellfährt :tongue: :tongue: :tongue:


    ....................... :no1: :no1: CIH POWER ....... THERE'S NO OTHER WAY.......................... 8) 8)

  • Okay ich habe mich doof ausgedrückt.

    Ich habe bedenken, da in meinem Irmscherhutachten drin steht z.b

    Motor :1.9 S

    Gemischaufbereitung :4 0er Vergaser

    Getriebe: 4 Gang

    Das dann gemerkt wird das anstatt wie im Gutachten 4 Gang nun ein 5 Gang Getriebe verbaut ist

  • Mein Prüfer hat mir mal gesagt, das es den Manta ja mit 5 Gang Getriebe ab Werk zu bestellen gab, bzw. Das ZF Fünfgang zu dieser Zeit aufjedenfall gab. Und auf dieser Tatsache ist das mit dem 5Gang Getragen kein Problem.

    :/ Kann aber auch sein, das er das als Vorwand benutzt hat… :applaus:

    Fakt ist auf jedenfalls das es das 5Gang ZF Getriebe für unsere Autos gab!

    Das Leben ist hard,......aber ungerecht!

    • Offizieller Beitrag

    Mein Prüfer hat mir mal gesagt, das es den Manta ja mit 5 Gang Getriebe ab Werk zu bestellen gab

    Ab Werk gab es den Manta-A nicht mit einem ZF 5 Gang Getriebe. Dieses Getriebe ist nur deshalb in den ETK gekommen, weil man einen Serieneinsatz in Erwägung zog und auch im Antrag für die ABE vorgesehen hatte. Zu einer Freigabe dieser ABE kam es jedoch nicht, da Opel diesen Antrag vorher zurückgezogen hatte.

    Rainer

  • =)

    Fakt ist auf jedenfalls das es das 5Gang ZF Getriebe für unsere Autos gab!

    aus dem noch mehr schönen bundesland als tangamanga
    crazy :wink: :no1: (und der heißt nich nur so)

    romanes eunt domus
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  • Der Rainer hat leider recht. Auch für Rallyes ist das ZF nicht homologiert, nur das 4-Gang-Sport, zumindest beim Manta-A. Beim Ascona-A sieht das anders aus, da gab es die Homologation fürs ZF.

    Als "Tuningmassnahme" dürfte es aber kein Problem sein, im A das 240*er zu fahren, das es das ja zehn Jahre nach Produktionsende des A (1975) im B gab. Es müsste da schon ein sehr kundiger Prüfer sein, der da moppert und über die da mögliche Höchstgeschwindigkeit (Übersetzung 5.-Gang 0,805) meckert (V-Reifen, > 200 Km/h). Georg

    • Offizieller Beitrag

    Das 5 Gang Getriebe (Getrag 240) gab es für den Manta B (nicht für 13S Motor) ab September 1982 als Extra zu bestellen. Beim Manta B GT/E war dieses Getriebe ab August 1982 serienmäßig verbaut. Einem nachträglichen Einbau und Eintrag eines 5 Gang Getriebes steht prinzipiell nichts im Wege, vorausgesetzt Tachoantrieb und -anzeige stimmen dann noch.

    Es gibt Prüfer, die wenden beim H-Kennzeichen/-Gutachten auch beim Getriebe die 10-Jahresregel an. Das heißt, dass das Getriebe innerhalb von 10 Jahren nach Erstzulassung lieferbar/verwendbar/eintragbar gewesen sein muss. Das haut beim 240er Getriebe nur teilweise (Fahrzeuge ab Bj. September 1972) hin, da es bei Opel erst ab September 1982 verwendet worden war (s.o.). Vorher gab es für die CIH-Motoren nur das 5 Gang Getriebe (Typ 18-5) von ZF in (Opel-) Zubehör und bei Tunern.

    Rainer

  • Meiner(Bj. 70) hat es drin. Der Tüvprüfer hat nur nach dem Einspritzmotor gefragt, ob es den Manta A damit gegeben hätte. Das 5-Ganggetriebe hat ihn überhaupt nicht interessiert. Er hat es auch recht sicher gesehen, da es im Brief eingetragen ist.

    Viele Grüße aus dem Badischen Ländle,

    Oli :wink:


    Wer A fährt, muss B nicht unbedingt gut finden. :laugh:

  • Das 5 Gang Getriebe (Getrag 240) gab es für den Manta B (nicht für 13S Motor) ab September 1982 als Extra zu bestellen. Beim Manta B GT/E war dieses Getriebe ab August 1982 serienmäßig verbaut. Einem nachträglichen Einbau und Eintrag eines 5 Gang Getriebes steht prinzipiell nichts im Wege, vorausgesetzt Tachoantrieb und -anzeige stimmen dann noch.

    Es gibt Prüfer, die wenden beim H-Kennzeichen/-Gutachten auch beim Getriebe die 10-Jahresregel an. Das heißt, dass das Getriebe innerhalb von 10 Jahren nach Erstzulassung lieferbar/verwendbar/eintragbar gewesen sein muss. Das haut beim 240er Getriebe nur teilweise (Fahrzeuge ab Bj. September 1972) hin, da es bei Opel erst ab September 1982 verwendet worden war (s.o.). Vorher gab es für die CIH-Motoren nur das 5 Gang Getriebe (Typ 18-5) von ZF in (Opel-) Zubehör und bei Tunern.

    Rainer

    Welches Ritzel muss beim Getrag240 rein damit das mit dem Tacjo wieder stimmt?