45 Weber eintragen ??

  • Moin Moin

    Hat jemand Info oder eine Tipp, wie ich jetzt am einfachsten meine 45 Weber eingetragen bekomme (H-Kennzeichen). Gab es ein Gutachten ?(

    Gruss
    Gerry

    Opel Ascona. Mit jedem Kilometer wächst die Freundschaft. :tongue:

  • am einfachsten mal zum TÜV fahren...

    Gutachten gibts für die 45er, wäre aber vielleicht noch von Bedeutung welchen Motor du verbaut hast.


    68er

    Olympia A Coupe, Manta B GSI, Opel Speedster, Omega B Caravan 3.0 " Sport", Omega B 3.0 Limo

    Einmal editiert, zuletzt von 68er (12. Januar 2007 um 15:06)

  • Hallo,

    mein Ascona ist ein 1,9 SR und hatte einen 2,0Ltr. verbaut. Dieser war nicht eingetragen. Jetzt ist ein 2,4Ltr. Omega A Motor verbaut mit 45 Webern.
    Hat jemand ggf. den selben Motor mit Webern verbaut und eingetragen (inkl. H-Zulassung).

    Gruss
    Gerry

    Opel Ascona. Mit jedem Kilometer wächst die Freundschaft. :tongue:

  • eingetragen wirst das schon bekommen, da gabs soweit ich weiss ein Gutachten, aber für Ascona/Manta B, aber ob mit H-Zulassung, das musst du mit dem zuständigen TÜV-Ing. ausmachen oder vorher mal anfragen, das ist ermessenssache des Ing.
    musst jja sicherlich die Bremse umbauen

    68er

    Olympia A Coupe, Manta B GSI, Opel Speedster, Omega B Caravan 3.0 " Sport", Omega B 3.0 Limo

  • Moin Moin,

    der Tuev mensch will halt ein Gutachten fuer die 45 Weber sehen. Die Bremse wurde natuerlich auch schon geaendert.

    Wer kann mir mit einem Gutachten aushelfen ?(

    Gruss
    Gerry

    Opel Ascona. Mit jedem Kilometer wächst die Freundschaft. :tongue:

  • Zitat

    Original von Yogi
    Guck mal, was man --> hier alles finden kann! :ko:

    Sorry Yogi,
    sollte wohl doch immer erst mal die Suche benutzten :ehrfurcht:

    Gruss
    Gerry

    Opel Ascona. Mit jedem Kilometer wächst die Freundschaft. :tongue:

  • Zitat

    Original von Gerry


    Jetzt ist ein 2,4Ltr. Omega A Motor verbaut mit 45 Webern.

    Da kann es Probleme geben.

    Zum ersten ist der 2.4er meines Wissens ein C-Norm Motor (c2.4se ?).
    Mann bekommt schon seit längerer Zeit Motoren in keine schlechtere Abgasnorm umgetragen, das ist Problem Nummer 1. Des weitere gab es den 2.4er auch 10 Jahre nach Produktionsende deines Modells noch nicht, das wäre damit das 2. Ausserdem darfst du Motoren bei H-Gutachten nur zu besseren oder gleichem Abgasverhalten umrüsten und das auch nur mit Motoren aus deiner Serie. Das heist maximal der 1.9e.

    Und jetzt bitte nicht drauf loshacken, das habe ich direkt von meinem Prüfer, da ich ähnliches auch vorhatte.

    Ich darf lauft H-Zulassung max 1.9 mit Doppelsolex ( o.a.) und passendem Luftfilterkasten verbauen, oder eben auf den Einspritzer.

    Selbst der 2.0e ist eigendlich nicht möglich, da er ebenfalls nie in Ascona A oder Manta A verbaut wurde.

    MfG

    Kai

  • Zitat


    1. Des weitere gab es den 2.4er auch 10 Jahre nach Produktionsende deines Modells noch nicht, das wäre damit das

    den 2,4l gabs in Form vom 400er schon ab ´79 und im i240 ab ´82, wäre dann eigentlich H-Konform. Der Ing muss ja net wissen dass es sich um nen Omega Motor handelt...

    Zitat


    2. Ausserdem darfst du Motoren bei H-Gutachten nur zu besseren oder gleichem Abgasverhalten umrüsten und das auch nur mit Motoren aus deiner Serie. Das heist maximal der 1.9e.

    ?

    Zitat

    Selbst der 2.0e ist eigendlich nicht möglich, da er ebenfalls nie in Ascona A oder Manta A verbaut wurde.


    muss er auch nicht, der Umbau muss 10 Jahre nach EZ machbar gewesen sein, den 2.0l gab´s ab `76 im Ascona/Manta B


    68er
    MfG

    Kai[/quote]

    Olympia A Coupe, Manta B GSI, Opel Speedster, Omega B Caravan 3.0 " Sport", Omega B 3.0 Limo

  • Zitat

    muss er auch nicht, der Umbau muss 10 Jahre nach EZ machbar gewesen sein, den 2.0l gab´s ab `76 im Ascona/Manta B

    Lt.TÜV Nord steht diese Aussage zur Debatte

    Zitat

    Welche Umbauten werden anerkannt?

    Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein, das heißt, dass sie mindestens 20 Jahre alt sind.
    Keine Regel ohne Ausnahmen: Erlaubt sind z. B. Katalysatoren oder behindertengerechte Umbauten.
    Auskünfte hierzu geben die zuständigen TÜV-Sachverständigen.

    nachzulesen hier

    assö der 20S wurde im Ascona erst ende 77 gebaut so auch im Manta

    Zitat

    den 2,4l gabs in Form vom 400er schon ab ´79 und im i240 ab ´82, wäre dann eigentlich H-Konform. Der Ing muss ja net wissen dass es sich um nen Omega Motor handelt...

    nicht in dieser Form... und da werden die Prüfer schon schauen.. denn dann musst du einiges Vorlegen.. aber ne normale Eintragung sollte nicht das Problem sein...

    Denkt bitte dran das H-Kennzeichen dient zur Sicherung unserer Oldtimer und nicht der wilden Umbauten...

  • @ 68er

    Der der 3. Absatz bezieht sich auf den davor. Man darf auf andere Motoren umrüsten, jedoch müssen diese in diesem Modell verbaut worden sein. Das heist bei Manta A eben maximal 1.9e.
    Betreff deines Fragezeichens zu2..
    Man darf selbst bei Oldtimer das Abgasverhalten nicht mal eben verändern bzw verschlechtern. Umbauten die jedoch das Abgasverhalten verbessen, oder auch die Bremswirkung, sind daher zulässig.

    Ich werde mal versuchen das Schriftstück zu finden und hier rein zustellen.

    Desweiteren muss ich Stielie mal unverblümt recht geben.

    In diesem Sinne

    KAi

  • Naja, der Holger war (wie auch ich) im Süden bei dem TÜV Ing. der den Anforderungskatalog für die H-Abnahmen geschrieben und verfasst hat.
    Somit sind die Aussagen für den Süden 100% sicher.
    War mit meinem breiten A Ascona dort.

    Hab ihn wegen einem nachträglichem Motorumbau angesprochen. Der Ascona ist Baujahr 75. Von dBilas gibt es ein Gutachten für 45er Weber auf einem 2.0E Motor in einem A Manta. Das Gutachten ist von 86. Das eine Jahr ist nicht so schlimm laut Aussage des Prüfers, da Manta und Ascona Schwestermodelle sind ist das Gutachten übertragbar. Somit könnte ich in den Ascona einen 2.0E Motor mit 45er Webern einbauen und würde das H-Kennzeichen bekommen.

    Ist aber so wie immer, das kommt auf den Prüfer an. Der Anforderungskatalog ist eine Arbeitsgrundlage, aber kein Gesetz. Der soll helfen da etwas Licht ins Dunkle zu bringen. Ausserdem hat der Prüfer zu seiner Anfangszeit bei Irmscher in den 70er die Umbauten abgenommen. Der weis also genau was damals rund im Stuttgart eingetragen wurde.

  • gut so....

    Ein Auto bekommt sein Gesicht erst im Gebrauch! Genau so, wie ein Mensch auch erst durch das Leben sein Gesicht bekommt. Da aber die Art, wie Menschen Automobile behandeln und gebrauchen, durchaus verschieden ist, so sind auch die Autos aus der gleichen Serie sich nach einiger Zeit durchaus nicht mehr gleich.
    Heinrich Hauser; "Friede mit Maschinen" 1928