• Offizieller Beitrag

    Hallo miteinander,

    ich habe folgendes Problem:

    Ab 01.01.2008 ist in Berlin für kein Fahrzeug innerhalb des S-Bahn-Ringes von Berlin (oder man könnte auch sagen innerhalb der ganzen Stadt) eine Zufahrt ohne Umwelt-Plakette erlaubt. Ein H-Kennziechen wäre daher ne echte Alternative um diese Plakette zu bekommen.

    Vor nem Jahr hatte mir meine Werkstatt noch trotz Umbauten starke Hoffungen auf so ein H-Kennzeichen gemacht, weil das Auto sehr geflegt ist und das alles kein Problem ist. Beim nochmaligen Nachfragen vor 4 Wochen, sah das aber ganz anders aus, da sich bei den Kriterien irgendwas geändert haben muss bzw. weil da jetzt wohl ganz genau hingeschaut wird.

    Hier meine Umbauten:

    - ATS-Sternfelgen mit 205/60er Reifen

    - 4mm Mattig-Fahrwerk mit gelben Konis

    - Sportauspuffanlage komplett, Jetex 63,5 mm Durchmesser

    - Motor aus Rekord E (Bj. 1984) 2,0 E

    - Momo-Sportlenkrad

    - König Sportsitze

    Alle Umbauten fanden ca. 1992 statt.

    Kann mir jemand Hoffnung machen oder Tips geben, wie ich das H-Kennzeichen trotzdem noch erhalten könnte ?

    Danke im voraus.

    Gruss

    Markus

  • Tja liebster Master of Disaster, das sieht wirklich duster für dich aus (offiziell gesehen) :bn:

    Größtes Problem, Umbau erst 1992, Das fällt nu wirklich nicht mehr in die 10-Jahresfrist.
    Da du innerhalb der ersten 10 Jahre nach Zulassung fast alles Umbauen konntest und jetzt dafür ein "H" bekommen hättest.
    Bei dir werden nun die ganz offiziellen Maßstäbe angewendet.

    Mal ein Tip von mir. Fahr einfach mal zu einer TÜV-Prüfstelle und schau mal was der Inschenör sagt. Wenn dein Wagen wirklich Top ist, könntest du trotzdem Glück haben.

    My Ascona is my Castle :streich:

  • M.E. sind das alles Umbauten die H-fähig sind. Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren nach EZ möglich gewesen sein. Der reale Umbauzeitpunkt interessiert niemanden. Lies dazu mal den H-Kennzeichenanforderungskatalog. Hat das Fahrzeug eine Orig.-Farbe oder sonstige Umbauten?

    MfG,
    Stefan

  • Zitat

    Original von 19_SR Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren nach EZ möglich gewesen sein. Der reale Umbauzeitpunkt interessiert niemanden. Lies dazu mal den H-Kennzeichenanforderungskatalog.

    ...da Du diesen offensichtlich gelesen hast, kannst Du uns ja mal die Textpassage, welche Deine Aussage bestätigt, hier rein kopieren ...danke

    Gruß Klaus

  • Gut Klaus. Hättest Dir selbst ja auch die Mühe machen können. Ist ja Dein täglich Brot. ;) =)

    Habe aber einmal selbst gesucht: Eindeutig geklärt ist die 10-Jahres-Regelung wohl immer noch nicht! Habe zumindest nichts aktuelles dazu gefunden.

    Hier eine alte Diskussion aus dem OHF.

    Yogi

    Weiter unten wird die anfängliche 10-Jahres-Regelung aber wieder entschärft, z.B.:

    " Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp aufgeführten Umrüstungen
    sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen waren. "

    MfG,
    Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von 19_SR (19. November 2007 um 09:49)

  • Zitat

    Original von 19_SR
    Gut Klaus. Hättest Dir selbst ja auch die Mühe machen können. Ist ja Dein täglich Brot. ;) =)

    eben deshalb weiß ich ja was da drinsteht ;)

    Die von Dir zitierte Passage bezieht sich lediglich auf die Räder. Andere Umbauten müssen lt. Anforderungskatalog bereits in der 10 Jahresregel umgebaut worden sein. Glück wer einen verständnisvollen Prüfer findet, der das eben etwas anders auslegt. Aber einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

    Gruß Klaus

  • Das stimmt. Aber es ist ja auch nur eine Richtlinie.

    @ Jeff-Glenn-Fox

    Sammle am besten sämtliche Unterlagen(ABE`s/Tüv-Gutachten) zu Deinen Umbauten oder auch alte Zeitschriften mit zeitgenöschischen Ascona A Umbauten, und halte sie dem Prüfer unter die Nase. Wenn es der Eine nicht macht, macht es evt. der Nächste. Nicht gewünschte Veränderungen wie Lenkrad oder Sitze lassen sich ja evt. leicht zurückbauen.

    MfG,
    Stefan

  • Hi Markus also ich sehe da überhaubt kein Problem mein TÜVler hatt gesagt alles was in den ersten 10 jahren an zubehör gegeben hat und fahzeug spezifig ausgeliefert und zugelassen war wird eingetragen 20l motor dürfte dannach kein problem sein Felgen sowieso nicht fahrwerk mußt mal bei mattig nachfragen ab wann das fahrwerk erstmalig eingebaut wurde auspuffanlage im ermessen des prüfers und momo hatts damals auch schon gegeben
    aber am wichtigsten ist du findest einen prüfer der auch opel frik ist so wie meiner der ist noch schlimmer wie ich :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
    einfach mal die Prüfstellen abfahren und dumme fragen stellen

    mfg Alex

    8) OLDIES but GOLDIES :no1: Was ist schlimmer wie ein FRANKE ???? :o: LOGISCH ZWEI :fu: :fu:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Leute,

    vielen Dank erstmal für die zahlreichen und schnellen Antworten.

    Das war wirklich viel interessantes bei für mich und ich denke auch, es wird erstmal das Beste sein, beim TÜV vorzusprechen und dann werde ich ja hören, was die sagen.

    Und auch, was ich ggf. ändern müsste, obwohl mir das ganz sicher schwer fallen würde.

    Zitat

    Hat das Fahrzeug eine Orig.-Farbe oder sonstige Umbauten?

    Die Farbe ist orginal. Sonstige Umbauten, die mir noch einfallen:

    -Jetex-Sportluftfilter anstatt Luftfilterkasten

    -weisse Blinker vorne

    -Benzinrücklaufleitung Marke Eigenbau

    -Waschwasserbehälter vom alten 3er BMW

    Mehr fällt mir nicht ein, ich denke das wars.

    Gruss

    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Luftfilter und Wasserbehälter gehören ja zum Motor, wenn der durchgeht müßten die beiden Sachen kein Problem sein. Und die Benzinleitung gehört eigentlich auch dazu. Wenn sie gut gemacht ist kann sowieso keiner was sagen.

    Weiße Blinker? Sagst einfach, ist Original für Schweden.