Kennt sich jemand mit den neuen Gesetzen aus?

  • Tacho!

    Habe gehört, daß es manchen Oldi´s mit den neuen EU Gesetzen bald an den Kragen gehen soll!?!?!

    Was is n da drann?

    Hab gehört, wenn man was neueres rein macht, sprich n anderne Motor oder so, kann es sein, daß der Wagen dann alle Gesetze von dem Baudatum des Motor´s her erfüllen muß!

    Beispiel!

    Motor Bj 96 - Manta A Bj 74

    Nach neuem Gesetz bekommt der Wagen dann nicht Bj 74 sondern Bj 96 und muß folglich allen Kriterien von 96 stand halten!

    Weiß leider nichts genaues drüber!

    Jemand von euch ne Ahnung? Oder is das nur so n Sche.., den mal wieder jemand in die Welt gesetzt hat!?!?!?

    MfG

    Roter Blitz

    • Offizieller Beitrag

    Gute Frage! Allerdings ist das ja schon in gewisser Weise Realität. Wenn Du einen Wagen hast, z.B. Bj. 75, der noch nie zugelassen war, dann ist das genau so. Abgasbestimmungen müssen eingehalten, und und und... So als wenn es ein Neuwagen wäre.

    Aber muß mich mal schlau machen, vielleicht find ich was.

    Abgesehen davon, wenn Du einen Oldtimer (mit H-Zulassung) in der Weise verändern willst, hast eh verloren. Zulässig ist nur zeitgenössisches umbauen und verändern. Alter Wagen mit neuem Motor geht nur mit normaler Zulassung.

  • Jungs.....!!! Katzenkot ist das!!! Stammtischgelaber. Technisch gar nicht realisierbar, laßt Euch bloß nicht verrückt machen....

    Abgesehen davon...einige Kumpels aus meinem Bekanntenkreis gehen nun dazu über, dem ganzen Dreck aus dem Weg zu gehen und melden Nebengewerbe mit Autohandel an, um wie ich :D :D :D in den Genuß von roten Nummern zu kommen. Und Ihr werdet Euch wundern wie leicht man da rankommt.... :laugh:

    Also, geigt den Behörden eins und umgeht den Ärger!!! :tongue:

    Ein Auto bekommt sein Gesicht erst im Gebrauch! Genau so, wie ein Mensch auch erst durch das Leben sein Gesicht bekommt. Da aber die Art, wie Menschen Automobile behandeln und gebrauchen, durchaus verschieden ist, so sind auch die Autos aus der gleichen Serie sich nach einiger Zeit durchaus nicht mehr gleich.
    Heinrich Hauser; "Friede mit Maschinen" 1928

  • Hab da mal was gefunden!

    Es wird mit ziemlicher Sicherheit neue Fahrzeugpapiere geben, die den bisher bekannten Fahrzeugbrief und -schein ablösen (Bestandsschutz, Tausch der Papiere erst beim nächsten Besuch des SVA). Was aber insbesondere die Oldtimer-Fans unter uns angeht: Fahrzeuge, die aus Alt- und Neuteilen zusammengesetzt werden, also umfangreich restauriert oder neu aufgebaut werden, bekommen ein neues Datum der Erstzulassung, nämlich den Tag der Inbetriebnahme NACH dem Umbau!! Die Folge dieser neuen Bestimmung: ein 73er Rekord bekommt die Erstzulassung XX.XX.2005 und muss allen zulassungsrechtlichen Bestimmungen in 2005 entsprechen! Was bei lichttechnischen Einrichtungen noch harmlos ist, wird in der Abteilung Abgasverhalten ein Problem...

    Wer also noch eine Aktion mit Oldies vorhat, sollte tunlichst zusehen, dass er bis 30.September die 21er Vollabnahme hinter sich hat.

    MfG

    Roter Blitz

  • Hy!

    Das hab ich aus einem anderen Opel Forum!

    Hier mal ne Erklährung!

    Zum Stand: das Gesetz ist in der Beschlussphase, d.h., es ist noch nicht durch, aber es spricht nichts dafür, dass das noch kippen könnte.

    Was ein Alt- und was ein Neuteil ist, ist klar. Altteil: Baujahr des Teils 19hundertdingenskirchen. Neuteil: Baujahr 2005. Ein neuer ESD unter einem ansonsten komplett "alten" Fahrzeug macht da keine andere EZL draus. Wer aber den Harley-Davidson-Rahmen von 1952 hat und da einen neuen Motor und den Rest von heute dranbaut, fällt genau unter diese Regelung. Bisher durfte er (da der Rahmen von 1952 war) den zugehörigen Brief nehmen und ein Mopped zusammenbauen, das den Bestimmungen von 1952 entsprach (bleistiftsweise gab es damals keine Geräuschgrenzwerte für Zweiräder...). Nach der neuen Regelung muss seine Harley mit dem 52er Rahmen alle Grenzwerte (Greäusch, Schadstoffausstoß etc) von 2005 einhalten.

    Wer also noch die Reste einer Bodengruppe mit lesbarer FIN (+ zugehörigem Brief) hat und darauf eine neue Karosserie baut, kann nur noch bis 30.9.2005 wieder einen 72er Kadett machen. Nach dem 1.10.2005 wird das dann ein 2005er B-Kadett. Mit der Konsequenz, dass der dann auch die Grenzwerte von 2005 schaffen muss, ansonsten bekommt er keine Zulassung.

    Wie weit die Verhältnisse zwischen Neu- und Altteilen gesteckt werden, weiß noch keiner. Zugelassene Fahrzeuge sind ja auch nicht betroffen, es geht nur um die Wiederaufbauten mit neuer 21er Abnahme. Und weil da die haarsträubendsten Gefährte zusammengebastelt wurden und die Selfmade-Schüsseln einen Brief hatten, der sie von allen möglichen Bestimmungen auf Grund der Erstzulassung befreite, schreitet der Gesetzgeber in Form der EU dagegen ein.

    MfG

    Roter Blitz

  • Hallo,
    Was ist wenn ich ein altes Auto mit einem mitlerweile auch nicht mehr so neuem Motor kombinire muß ich dann auch die heutigen grenzwerte einhalten? und wenn ich mir da noch 45er weber draufbaue?
    Fragen über Fragen ?( ?(

    Alles was spaßmacht wird einem verboten :sch: :sch: :sch: :ko:
    Irgendwann werden die Oldtimer sowiso ins Museum verbannt.
    Die sind ja viel zu gefährlich da muß man ja noch selbst lenken, gasgeben, bremsen und abstandhalten. :ko:

    gruß Nico

  • Hallo Leute,
    also ich war bisher auch immer der Meinung, daß die Rechtssicherung gilt, also ein Auto Bj.72 auch wie ein solches behandelt wird. Die Karren, die nie zugelassen wurden, sollte es so was bei Opel geben, müßten natürlich die neuen Gesetzesbestimmungungen erfüllen und somit nicht mehr zugelassen werden können.
    Hatten 1992 das Problem, einen Ascona400 neu zuzulassen, der mußte auch schon so Sachen wie Scheinwerferverstellung und so erfüllen.
    Bin selber dabei, in einen Bj.73 Ascona einen 2.0-16V einzubauen, und habe auch einen CommoA, Bj.69, mit 4.0-24V, mir ist noch nichts zu Ohren gekommen, und mein TÜV-Ingenieur ist einer der besten, die es in D gibt.

    Gruß

    Rüdiger

  • Tach Leute!

    Kann natürlich sein, daß da mal wieder mehr erzählt wird, als Wahr is!

    Aber ärgerlich wäre das schon, wenn der TÜV meint, daß der Wagen neuen Standart´s genügen muß!

    Mich selbst interessiert das Thema, weil ich gerade an nem A Manta Umbau bin! Und der Wagen benötigt ne Vollabnahme! Von daher wäre es für mich interessant, ob neues Gesetz kommt oder nicht!

    MfG

    Roter Blitz

    • Offizieller Beitrag

    @RoterBlitz: Hast Du mal die Quelle, wo Du das her hast

    Zitat

    Das hab ich aus einem anderen Opel Forum!

    ?

    Ich hab bis jetzt noch nichts gefunden, vielleicht hab ich auch nur an der falschen Stelle gesucht. :oh:

  • lasst Euch nicht bange machen....Jungs!!! :bn:

    Ein Auto bekommt sein Gesicht erst im Gebrauch! Genau so, wie ein Mensch auch erst durch das Leben sein Gesicht bekommt. Da aber die Art, wie Menschen Automobile behandeln und gebrauchen, durchaus verschieden ist, so sind auch die Autos aus der gleichen Serie sich nach einiger Zeit durchaus nicht mehr gleich.
    Heinrich Hauser; "Friede mit Maschinen" 1928

    • Offizieller Beitrag

    Wirklich schade, keiner von den Herrschaften, besonders der Themenstarter und Mod, hält es für nötig den Text zu zeigen oder die Quelle zu nennen. :sch: :sch: :sch: :oh: Man könnte ja selber mal nachlesen. :ka:

    Denn gefunden hab ich bis jetzt noch gaaaaar nix. :oh: Aber ich gebe nicht auf. X(

  • siehsde!!!! :]

    Ein Auto bekommt sein Gesicht erst im Gebrauch! Genau so, wie ein Mensch auch erst durch das Leben sein Gesicht bekommt. Da aber die Art, wie Menschen Automobile behandeln und gebrauchen, durchaus verschieden ist, so sind auch die Autos aus der gleichen Serie sich nach einiger Zeit durchaus nicht mehr gleich.
    Heinrich Hauser; "Friede mit Maschinen" 1928

  • BonVoyage

    Es sieht so aus das die Bestimmungen aus dem Jahr der Erstzulassung gelten egal was du einbaust.
    Baust du eunen andern Motor ein mit z.B. Gkat gilt für den Motor die Regelung das er die ihm zugehörige Abgasnom erfüllen muß.
    Damit bekommt aber weder das Fahrzeug ein andere Erstzulassung noch gelten andere Bestimmungen.

    Hast du allesdings ein Auto Bj 1970 und es kommt erst 2005 zur erstzulassung dann greifen die Gesetze und Regelungen von 2005 für das ganze Auto