H-Kennzeichen Regularien bezüglich Motor

  • Hallo,

    kann mir mal einer kurz die aktuellen Bedinungen für einen Motortausch bei Youngtimern/Oldtimern erklären. Möchte in ein 83er Modell einen anderen Motor desselben Herstellers einbauen. Am besten aber andere Modellreihe oder Nachfolgemodell.

    Glaube man darf maximal nur verbauen was es in dem Baujahr in anderen Modellreihen gab. Oder? Aber was is, wenn die andere Modellreihe bis Ende der 80er produziert worden ist?!

    Als Kind lernt man das Laufen und als Erwachsener, nach dem Hinfallen wieder aufzustehen.

  • MoiN!

    Leider kann ich dir gerade nicht mit konkreten Informationen dienen, aber vielleicht ist es dennoch von Interesse:

    Bei einer H-Zulassung ist "Zeitgenössisches Tuning" erlaubt. Jedoch ist dieser Begriff mehr als dehnbar.
    Manche TÜV-Prüfer möchten z.B. in Sachen Motorisierung mit einem nicht originalem Motor einen, der nicht älter als das Fahrzeug selbst ist. Somit fallen dort zumeist die Motoren der Folgemodelle raus.
    Wenn man aber einen sehr verständnisvollen und kulanten Prüfer erwischt und ihm vielleicht logisch erklärt, dass es durchaus ein Zeitgenössisches Tuning ist und im Optimalfall einen alten Zulassungsschein aus den späten 80ern eines solchen Fahrzeugs mit entsprechendem Motor zeigt, ist die Chance da, das er es zulässt.

    Als Beispiel: Unseren Lincoln haben wir mit Speichenfelgen sammt Gutachten aus dem Jahr 1981 gekauft, diese sind aber hier in Deutschland generell nicht zulässig. Wir mussten andere Felgen draufschrauben. Ein anderer Lincoln fährt jedoch auf China-Importen, Herstellungsjahr 2002 ohne Gutachten etc. und hat mit diesen die H-Zulassung erhalten.

    Der Prüfer ist also in den meisten Fällen die entscheidende Instanz - auch wenn es gewisse Vorschriften gibt (die ich nun leider nicht aufzeigen konnte)


    ___landeinsiedlerkrebs

  • hm ja gut danke einstweilen für eure mühe jungs.


    ...und da du ja ein 83er Modell umbauen willst, hast du ja noch 3 Jahre Zeit, dich vielleicht auch mal vorort beim TüV selber kundig zu machen.....

    :bn: klingt etwas befremdlich. hastes aber bestimmt nett gemeint.

    Als Kind lernt man das Laufen und als Erwachsener, nach dem Hinfallen wieder aufzustehen.

  • ne meinte jetzt das "kannste ja selber beim tüv fragen" klang jetzt bissi nach vorwurf.

    Als Kind lernt man das Laufen und als Erwachsener, nach dem Hinfallen wieder aufzustehen.

  • Zitat

    ne meinte jetzt das "kannste ja selber beim tüv fragen" klang jetzt bissi nach vorwurf.


    Das soll sicherlich kein Vorwurf sein, denn nur selber fragen macht Sinn.

    Die Bedingungen des mit der Eintragung/Abnahme beauftragten TÜV-Prüfers oder Gutachter sind ausschlaggebend, nicht was woanders gilt oder geschrieben steht.

    Durch Ermessensspielräume ist viel möglich oder unmöglich.

    Eingetragen bekommt man nahezu Alles, aber nicht unter dem Gesichtspunkt einer eventuell kommenden H-Abnahme.

    Gruß

    Eckhard

    Mobil: 0175 24 88 456