Wird der TÜV zurück gedreht?

    • Offizieller Beitrag

    Moin,

    ich habe da mal eine Frage, die mir bisher niemand schlüssig beantworten konnte.

    Ausgangslage: der TÜV des Fahrzeugs ist seit drei Jahren abgelaufen. Der Wagen war aber durchgehend angemeldet und versichert.

    Frage: was macht der TÜV, wenn der Wagen nun zur HU anrollt?

    Zur Info: in einigen Bundesländern müsste der Wagen gleich zwei Mal die HU machen, da die erste (neue) ja nur zwei Jahre gilt. Anderenorts wird ein neues Prüfdatum angenommen, das zwei Jahre Gültigkeit (bis 2013) hat.

    Danke und Gruß

    Rainer

    • Offizieller Beitrag

    Hab jetzt keine verbindliche Antwort, aber mein DEKRA-Mensch sagte mir, da kommt nen neuer Stempel drauf und einmal bezahlen.
    Muß das beim Moped ja noch machen lassen, abgelaufen 11/07

  • wenn du ein guten tüv herrn hast gehtes so wie yogi sagt . der der tüv prüfer ein arsch ist musst du zwei mal tüv machen .
    info von ünsern gtü mann im dorf

    Mein Opel verliert kein Öl, er markiert nur sein Revier

  • Ich habs hier in NRW schon erlebt, dass wir zweimal TÜV bezahlen durften bei einem unserer Motorräder. War bei uns aber GTÜ. Also wohl wieder einmal Tüv-Organisations und Landes abhängig.

    @ Yogi
    Du müsstest hier ja schon dreinmal TÜV bezahlen. Bis 2009. bis 2011 und bis 2013 :wink: .

  • dann wirds wohl einfacher sein, den Wagen mal schnell abzumelden....wenn man den Faden weiterspinnen würde, könnte man auch unterstellen, dass der Eigentümer des Fahrzeuges 3 Jahre lang ohne TüV-Plakette durch die Lande gezuckelt ist.....

    Grüsse aus dem Süden
    Dieter

  • au weia - unser TÜv ist seit 86 abgelaufen :mo:
    müssten wir ja geschätzte 12 x zahlen :nd:
    Dann werd ich schon mal sparen... :sch:

    Gruß Thomas :wink:

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    Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen!    Walter Röhrl

  • :wink:


    müssten wir ja geschätzte 12 x zahlen :nd:


    aber auch nur wenn der die ganze zeit angemeldet war

    aus dem noch mehr schönen bundesland als tangamanga
    crazy :wink: :no1: (und der heißt nich nur so)

    romanes eunt domus
    Dieser Beitrag wurde bereits 1.694.000 mal editiert, zuletzt von »crazy« (Heute, 01:96)
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  • noch ne meinung:
    du brauchst eine 21iger abnahme, wenn die die letzte hu mehr als 1 jahr überfällig ist greift die 21iger wo da der unterschied zur normalen hu ist weiss ich nicht aber auf jeden fall ist die teurer. wenn ich es richtig im hirn habe bekommst du sogar einen neuen brief.
    was auf gar keinen fall geht ist doppelte gebühr bezahlen, da du mit der hu eine dienstleistung bezahlst. und wenn die nur einmal erbracht wird brauchst du die auch nur einmal zu bezahlen ;)

    zu den unterstellungen, das geht den tüv nichts an hauptsache ist du kommst überhaupt irgend wann. also anzeige erstatten oder so is nich das wäre sache der polizei wenn du auf der straße erwischt wirst. warscheinlich kannst du sogar auf eigener achse beim tüv anrollen........

    Unofahrer sind harte Kerle, echte Guerilliaschrauber. Die nachts um 3 bei n`er Kiste Bier und n` er Flasche Tequila mit einer Batterie und n`em Starthilfekabel einen Querlenker schweißen

  • @ claus die 21 abnahme gibtes schon ein paar jahr nicht mehr . sie ist abgeschaft worden .

    das weiß ich sehr gut habe von derek zwei auto übern tüv gebracht der ascona war seit 95 abgemeldet und der lj seit 98 und wo ich bei tüv war und den für eine 21 abgeben wollten hat er mich aus gelacht und gefragt ob ich hintern mond wohne

    Mein Opel verliert kein Öl, er markiert nur sein Revier

  • Genau. Es wird zwar gesagt, dass man nach 7 Jahren eine 21er machen muss, aber das interessiert die Tüver nicht mehr. Es gibt nur ne ganz normale TÜV Untersuchung. Mehr nicht, aber das Auto muss abgemeldet gewesen sein. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass TÜVer wirklich drei oder mehr Prüfungen sich bezahlen lassen. Wenn dem so wäre, würde ich vorher das Fahrzeug abmelden und mit roter Nummer zum TÜV fahren. Die Plakette gibbet dann wieder aufm Straßenverkehrsamt mit der Neuanmeldung.

  • danke das ist gut zu wissen, ich habe nämlich meinen spider in der garage vergessen :oh:
    wie ich den beitrag hier gelesen habe fiel es mir siedendheiß ein das der tüv braucht und wäre im laufe der nächsten tage gefahren, aber dann kann ich noch warten bis es wieder wärmer wird und es unter garantie nicht regnet damit kein wasser an datt jute stück kommt?

    Unofahrer sind harte Kerle, echte Guerilliaschrauber. Die nachts um 3 bei n`er Kiste Bier und n` er Flasche Tequila mit einer Batterie und n`em Starthilfekabel einen Querlenker schweißen

  • Dann könnte Vattern seinen 2.2/2.4er Caravan auch mit TÜV so wieder anmelden? Wäre ja 'ne Option als Alltagsauto.

    Opel Rekord D und E - 1972-1986

    ... und zwei Ascona A (1972, 1975) für die Freundschaft

    ALLTAG: 76er D Rekord 19N mit KAT :], sowie 91er Senator B 2.6i :no1: , 94er BMW 518i =) und Meriva A 1.8 (2008, Gas, 5 Gang-Automatic)

    und der 07er-Zombie =O: Ascona A 16 Plus (1972), - Rest auf Anfrage :P

    • Offizieller Beitrag

    Moin Jungs,

    erst einmal danke für die bisherigen Antworten, woraus sich mir folgendes Bild ergibt:

    1. Der TÜV ist nicht berechtigt, zwei oder mehr Prüfungen abzukassieren, nur damit man wieder auf das aktuelle Datum kommt. Richtig?
    2. Das beste wäre es, wenn ich zum TÜV fahre, mein Problem schildere und anschließend eine normale HU-Abnahme mit zwei Jahre bezahle und bekomme. Richtig?
    3. Man könnte den Wagen auch zuerst ab und dann wieder anmelden. Dann muss mir eine neue Plakette erteilt werden. Richtig?

    Bitte, lasst mich nicht dumm sterben!

    Danke und Gruß

    Rainer

  • Hallo,

    aufgemerkt, hier der Bericht aus dem Leben:

    Mein Motorrad stand 6 Jahre lang zugelassen und versteuert in der Garage. Ohne gültige HU, ich hab die einfach nicht mehr gemacht, weil ich nicht gefahren bin. Die letzte HU habe ich halt einfach überschritten und es war nie notwendig, eine HU zu machen, weil ich einfahc nicht mehr gefahren bin.
    Abgemeldet habe ich aber auch nicht, weil es erstes fast nichts kostet und zweitens der Vertrag dadurch im Schadensfreiheitsrabatt ziemlich weit runterging. Anschließend habe ich den Vertrag mit dem Vertrag des Autos getauscht.

    Und nach 6 Jahren bin ich damit (nach Voranmeldung) zum TÜV und hab eine HU machen lassen.
    Gezahlt habe ich eine HU, denn mehr hat der nicht gemacht. Wieso sollte der auch mehr verlangen dürfen.

    Aber: Eine Stillegung ohne gültige HU oder knapp abgelaufene HU wäre nicht möglich. Das habe ich leider bei meinem Leichtkraftrad büßen müssen.
    3 Punkte für 2 Jahre HU überzogen und obwohl nachweislich war, daß ich damit nicht gefahren sein konnte, gabs eine Anzeige und die Punkte.

    Gruß
    Jürgen

    Nie oder, immer und.

  • Hi Rainer,

    zu1: Ich glaube hier kocht auch wieder jeder Tüver bzw. TÜV Organisation sein eigenes Süppchen.
    zu2: Dies wäre, wie auch bei den Eintragungen, wohl der sicherste Weg nichts verkehrt zu machen. Denn aus den ganzen Beiträgen erkennt man ja auch, dass viele wieder viele Erfahrungen gamcht haben.
    zu3: Da würde ich erstmal den zweiten Punkt abwarten. Vorallem wenn der Juergen sagt es gibt dafür ne Anzeige. Davon hab ich zwar noch nix gehört, aber in unserem Staat gibt es ja allerhand bekloppte Bestimmungen und Gesetze :kopf: .

  • Hallo Rainer,

    etwas verbindliches wird wohl Niemand sagen können, weil nach Ländern und Prüfstellen unterschiedlich geregelt.

    In RLP und meiner TÜV-Prüfstelle bekommt man in solchen Fällen den Stempel für den Monat, der normalerweise als nächstes fällig gewesen wäre, wenn man nicht überzogen hätte, aber maximal für ein Jahr.

    Bei meinem verkauften Wohnwagen war das nur ein Monat!

    Hessen und das Saarland haben diese unsinnige Regelung wieder entsorgt.

    Es gibt sogar Länder/Städte, wo man bei der Abmeldung eines Fahrzeugs mit länger überzogener Plakette eine Anzeige erhält.

    Wenn irgendwann Politiker Steine statt Eier an den Kopf bekommen, wissen wir warum.


    Gruß

    Eckhard

    Mobil: 0175 24 88 456

  • Hallo,
    so wie der Jürgen das sagt ist es richtig,
    wenn man das Fahrzeug auf öffentlichem Grund stehen hat, muß man dafür sorgen,
    das es betriebsbereit ist. Sonst kostet es Strafe. Auch wenn man nicht damit fährt.
    Es gibt aber auch die möglichkeit sich bei der Zulassungsstelle eine bescheinigung zu holen,
    das man an 2 bestimmten Tagen die man dort angibt mit dem Fahrzeug zum Tüv fahren kann.
    Dieses kann man auch mit nicht zugelassenen Fahzeugen machen, bekommt dann aber schon das Kennzeichen für das Fahrzeug mit.
    Dieses kostet nichts.( außer den Kennzeichen )
    Wie es jetzt beim Tüv selber aussieht kann dir nur der Tüvler sagen.
    Gruß
    Olli

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen. " Walter Röhrl "