• Hallo,

    ich hab´ da ein Problem.
    Habe eine Karosse ab Fgst.-Nr. ohne Brief gekauft.
    Rosttechnisch sieht sie recht gut aus.
    Nach der 1. Anfrage beim Landratsamt siehts nicht mehr so gut aus.
    Die wollen eine Eidesstattliche Erklärung vom Vorbesitzer.
    Nun ist das Problem dass der letzte Besitzer den auch schon ohne Brief gekauft hat.
    Wenn ich jetzt so eine Erklärung nicht bekomme, was kann ich tun?

    Gruß Alexander

    No Fear.

    • Offizieller Beitrag

    Hast du einen Kaufvertrag - oder der Vorbesitzer?
    Ist das letzte amtl. Kennzeichen noch vorhanden, bzw. bekannt?

    Evtl. lässt sich darüber etwas ermitteln.

    Anlaufstellen: TÜV (hilft bei der Unterlagen Suche - was/woher) - Polizei (Unbedenklickeitsbescheinigung daß nicht gestohlen) - Opel (Ersatzbrief / Herstellererklärung)

    Meine Angaben sind jedoch ohne Gewähr und Garantie auf Erfolg!

  • Hallo , was hast du denn mit der Karosse vor, willst du sie mit einer anderen Karosse tauschen,dann brauchst du ja nur die Fahrgestellnr. tauschen (Tauschkarosse). Willst du sie mit anderen Teilen komplettieren, entsteht ja ein "neues" Fahrzeug. Ich hatte mal ein Oldiemotorrad ohne Brief gekauft und nach der Restaurierung beim Zulassen eigentlich kein Problem da ich behauptet hatte ich hätte den Brief beim Umzug verloren. Es wird dann eine Anfrage in Flensburg gestartet ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet worden ist und anschliessend ein neuer Brief beantragt.Ist allerdings schon länger her und ich weiss nicht ob das jetzt auch noch so einfach möglich ist. Nen Versuch ist s wert.

  • Würde ich auch so probieren. Auch ich kenn das von Mopeds. Am besten tunlichst vermeiden was von Kauf, Vorbesitzern, oder so zu erwähnen. DU hast die Karosse seit 15 Jahren in der Scheune deines Opas stehen und DU hast die Papiere verdaddelt weil sie vor ein paar Jahren nämlich noch da waren. ;) Dann geht das meist mit Eidesstattlicher Erklärung und KBA-Anfrage.

    VG

    rooman

  • Ich hatte mal ein Oldiemotorrad ohne Brief gekauft und nach der Restaurierung beim Zulassen eigentlich kein Problem da ich behauptet hatte ich hätte den Brief beim Umzug verloren

    Wäre ich vorsichtig mit, der Brief gilt immer noch als Eigentumsnachweis, wenn du als Besitzer (und der muss nicht gleich Eigentümer sein :D ) den Eigentum nicht belegen kannst (Kaufnachweis etc.) ist das problematisch, taucht jemand mit entsprechenden Unterlagen auf ist das Fz weg :( , auch wenn du einen neuen Brief aufgrund der o.a. Ausführungen erhalten hast.

    Mein Tip, frag beim zuständigen Straßenverkehrsamt nach und evtl. bei einem sachkundigem Anwalt (ADAC Mitglied oder Versicherungsschutzbrief ? Dort ist oftmals eine Rechtsberatung enthalten)

    Gruss

    Achim

    • Offizieller Beitrag

    Also, als erstes: wir wollen hier nicht zu illegalen Handlungen anregen!!

    Ich denke auch, fachkundiger Rat und die Wahrheit sind das einzig Richtige!!
    Denn die Behörden können zumindest den letzten eingetragenen Eigentümer ermitteln.

  • Ich habe einen Kaufvertrag, in dem ich den Vorbesitzer auch vermerken lassen habe, dass der Brief verloren ging.
    Mein Vorbesitzer hat leider keinen Kaufvertrag.
    So war ich auch auf der Zulassungsstelle. Von der Geschichte, dass ich den Eid ablege (Brief verlegt) haben die mir abgeraten.
    Was mache ich wenn irgendwer mit dem original Brief auftaucht?!
    Tauschkarosse? wie geht denn das?

    Gruß Alexander

    No Fear.