Hier noch Infos zum Thema. Betroffen sind vor allem 07er Besitzer mit Widerrufsrecht und befristeter Zulassung (also fast alle)
dazu noch folgende Info (von oldtimerinfo kopiert):
Anfang:
Derjenige, dessen 07er Nummer befristet unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt wurde, kann sich jeglichen Bestandsschutz abschminken. Die Zuteilung erfolgte von vornherein nur für 1 Jahr, was den jetzt "Betroffenen" auch bekannt war. Beim jährlichen Antrag auf Verlängerung (streng genommen ein Antrag auf erneute Zuteilung) muß die Behörde die zum Antragszeitpunkt geltende Rechtslage beachten. Diese sieht ab dem 1.1.07 vor, daß für Fahrzeuge unter 30 Jahren keine 07er Nummer mehr erteilt werden kann. Einen Ermessensspielraum gibt es hierbei nicht.
Etwas komplizierter ist es bei den wenigen 07er Nummern, die unbefristet erteilt wurden. Hier muß man unterscheiden, ob die Erteilung ebenfalls unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs stand oder nicht. Ist dies der Fall, gilt §49 II Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und es handelt sich um die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes. Diese kann erfolgen, wenn der Verwaltungsakt von vornherein unter einem Widerrufsvorbehalt stand.
Schwieriger wird es für die Behörde, wenn sie an diesen Widerrufsvorbehalt nicht gedacht ist. Um den Verwaltungsakt zurücknehmen zu können, muß in diesem Fall einer der in §49 II VwVfG genannten Gründe vorliegen. Von allen dort aufgeführten Gründen kommen hier allenfalls "schwere Nachteile für das Gemeinwohl" in Betracht aber wo die liegen sollen, ist mir schleierhaft. Man kann wohl kaum alle Fahrer von Autos zwischen 20 und 30 Jahren pauschal verdächtigen, mit verkehrsunsicheren Möhren durch die Gegend zu fahren und ab einem Alter von 30 Jahren ändert sich diese Pflegementalität auf einmal schlagartig.
Es sieht also so aus, als ob ein ganz kleiner Kreis von 07er Inhabern tatsächlich Glück gehabt hat (ich gehöre leider nicht dazu). Gönnen wir es Ihnen.
Ende
Das H-Kennzeichen ist von der ganzen Sache nicht betroffen. Allerdings gibt es zur Erlangung von H-Kennzeichen genaue Vorschriften für die technische Abnahme (Originalzustand etc.), sodaß wohl vor allem umgebaute und hubraumstarke Fahrzeuge, die bisher auf 07er ohne TÜV angemeldet waren, betroffen sein werden. Die Steuerämter werden sich über die Mehreinnahmen freuen
Grüsse
Uto