Hallo Cowboy,
also alle Oldtimer, die mit roter 07er-Nummer fahren, sind nicht mehr tüv-pflichtig - der Halter/Fahrer ist für den technische Zustand und dessen Betrieb eigenverantwortlich.
Wenn du jetzt einen Oldtimer kaufst, stellt sich zunächst die Frage, ob der Verkäufer schon ein Gutachten nach §23 StVZO (Oldtimer) hat ( früher ging nämlich eine 07-er Nummer je nach Zulasssungsbezirk auch OHNE §23-Gutachten...). Wenn nicht, brauchst du auf jeden Fall sowohl für ein H-Kennzeichen, als auch für die rote 07-er Zulassung eine Abnahme nach §23 StVZO - diese beinhaltet aber zugleich auch die Hauptuntersuchung - also hast du dann 2 Jahre TÜV drauf.
Vorraussetzung für die Abnahme nach §23 StVZO ist natürlich, dass alles H-konform ist... - deshalb vielleicht noch vom Vorbesitzer durchführen lassen...
Das was du mit Neu-und Wiederzulassung meinst, gibt es so wie früher eigentlich nicht mehr : Neuzulassung (§21StVZO alt) wäre nur dann nötig, wenn es keine deutschen Fz.-Papiere gibt: z.B. Fz. vom Ausland oder die Papiere sind verloren gegangen...
Bei Fahrzeugen vom Ausland kann die Zulassungsbehörde ein FIN-Überprüfung verlangen, dann muß man wohl mit dem Fz. erscheinen. (Das war bei mir beim US-Manta der Fall...)
Das mit der Kennzeichengröße ist so eine Sache, die wohl nicht bei allen Zulassungsbehörden (Bundesländer) gleich abgewickelt wird: die generelle Anweisung ist die, dass wenn eine Umrüstung möglich wäre, diese durchzuführen ist (Ein bestimmter Kostenaufwand (Prozentsatz) zum Fahrzeugwert wird als zumutbar betrachtet...) . Bei 'echten' US-Fahrzeugen wird bei uns dann im §21-Gutachten der max.Platz fürs amtl.Kennzeichen als Hinweis vermerkt und die Zulassungsstelle akzeptiert das in der Regel und man kriegt ein kleines Kennzeichen durch... Aber wie schon gesagt, es ist nich bei allen Zulassungsstellen gleich...
Ich hoffe, dass dir die Info etwas weitergeholfen hat...
Gruß,
Michi