Es ist genau wie Peter geschrieben hat: ein §21StVZO zu machen und wenn Ralli03 eine Oldtimerzulassung will, was ich ja vermute, in Verbindung mit §23 StVZO (Oldtimergutachten).
Im Normalfall ist auch kein Datenblatt nötig, denn die Daten für den §21 StVZO werden in der Regel aus den ausländischen Papieren und den ermittelten Daten vom Fahrzeug und eventuell einer
KBA-Recherche zusammengestellt. Ein Datenblatt braucht man hauptsächlich nur dann, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, das nur für den ausländischen Markt gebaut wurde und das es bei
uns in Deutschland nie offiziell gegeben hat. Das ganze dürfte also somit beim TÜV kein Problem sein...
Das andere mit dem Kaufvertrag kommt dann erst auf der Zulassungsstelle zum tragen: wenn man den nicht hat, gibt es dort ja so einen formellen Akt: das 'Aufbieten der Fahrgestellnummer' (Dies ist
auch mit einer bestimmten Wartefrist verbunden.). Dabei geht es darum, ob das Fahrzeug, bzw. diese Fahrgestellnummer, irgendwo als gestohlen gemeldet wurde...
Ansonsten gibt es nur eine kurze Anfrage bei der Polizei und man kann das Fahrzeug sofort anmelden.
Gruß,
Michi