Ja, jaaa! Der TÜV!
Statt einfach nur zu gucken, ob der Umbau von Rechts- auf Linkslenker handwerklich in Ordnung ist verlangen die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Vauxhall/England...!
Können die doch eigentlich gar nicht liefern, da es das Auto nie als Linkslenker gab.
Die können doch höchstens sagen, daß es technisch gesehen bedenkenlos ist, eine Umrüstung vorzunehmen, wenn sie sach- und fachgerecht durchgeführt wird. Das aber seh ich nicht unbedingt als TÜV-konforme Unbedenklichkeitsbescheinigung an. Oder?
Jedenfalls dann sind wir wieder bei meinem ersten Satz.
Max