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Motor 2,0E wird problematisch mit H Kennzeichen…
Hallo Joiner,
hatte vor dem Kauf meinen TÜV schon angeschrieben, bzw den TÜV Classic allgemein angefragt.
Folgende Info bekam ich:
"
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder ggf. Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.
Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig
War also ein solcher Motorumbau zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens, bzw. mindestens in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung, möglich, steht der Einstuffung des Einzelfahrzeuges als Oldtimer auf Grund diese Tatsache grundsätzlich nichts im Wege.
Natürlich muss der Umbau Vorschriftsmäßig erfolgt sein und in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sein, sowie das Fahrzeug selbst natürlich verkehrssicher sein."