Ich übertreibe jetzt mal etwas und sage: "Grundsätzlich sind nur SUZUKI Originalteile in absolut unbeschädigtem Zustand zu verwenden".
"Selbst der Aufkleber mit der Ersatzteilnummer könnte durch den Klebstoff das Gefüge des Ersatzteiles so verändern das ,das eine Produkthaftung ausgeschlossen werden muss".
Bei Motorrädern sehen sie es tatsächlich etwas enger als bei Pkw's.
Natürlich wird auch Material geschwächt durch Richtarbeiten und natürlich gibt es auch Vorschriften vom Hersteller die eine fachgerechte Instandsetzung genau vorschreiben. Beispielsweise wo ein Karosserieteil herausgetrennt oder geteilt werden darf.
ABER: Es gibt die Möglichkeit, es ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Um es kurz zu machen. Wer Schweißnähte bearbeitet und dann poliert, sollte sich im klaren sein das er da Material schwächt.
Wer Felgen poliert und nur die Oberfläche wieder herstellt, verändert nix an der Festigkeit.
Im Umkehrschluss müssten wir sonst alle unsere Fahrzeuge abmelden da frei nach Schnauze geschweißt oder durch versteckten Rost keine original Stabilität.