Hallo,
ich bräuchte grad ein paar Zylinderkopfschrauben für den CIH.
Es muß kein Satz sein, einfach übriggebliebenes reicht, es ist für was Anderes, wo ich das Feingewinde und den gut sitzenden Vielzahl gut brauchen kann.
Gruß
Juergen
Hallo,
ich bräuchte grad ein paar Zylinderkopfschrauben für den CIH.
Es muß kein Satz sein, einfach übriggebliebenes reicht, es ist für was Anderes, wo ich das Feingewinde und den gut sitzenden Vielzahl gut brauchen kann.
Gruß
Juergen
Hinweis: Die von mir genannten 25 Fahrzeuge betreffen zugelassene Exemplare (regulär, H-Kennzeichen oder 07-Nummer).
Rainer
Rainer, soweit ich weiß, sind die roten07er nicht abrufbar, da die 07 keine Zulassung ist?
Die dürften nicht beim KBA abrufbar sein, nur reguläre Kennzeichen und H-Kennzeichen sind abrufbar.
haut bei mir nicht hin.
Da wollte ich hin:
Schlüssel
(https://www.classic-opel-forum.de/?page=Thread&%3BthreadID=3537)
Nabend,
die Links in der Liste funktionieren nicht, man kommt immer wieder auf die Startseite.
Gruß
Jürgen
Nö, Telekom und Klarmobil gingen auch nicht.
Das war aber nicht die Botschaft. Die war: es geht echt auch mal ohne.
War ein sehr schönes Treffen. Mit dem Wetter total Glück gehabt, denn das hätte die gut organisierte und gut durchgeführte Veranstaltung echt kippen können.
Verdient, würde ich mal sagen.
Außerdem interessante Erkenntnis für mich: Wenige Kilometer vor Ankunft war noch die letzte superwichtige Mail aus dem Büro und dazugehörgie Anrufe auf dem Handy. Auf dem Gelände "leider" kein Netz. Die Anrufe und die Mails sind jetzt immer noch drauf und was ist passiert? Nichts.
Ich vermutlich.
Bei uns in der Gegend gammelt auch ein Monza 30E vor sich hin.
Silbermoos/grün, auch schad drum.
Rettungsversuche sinnlos, bleibt stehen.
Zeig den Schweißbatzen doch mal.
Voyage mit Mercedes Rückleuchten und Bullauge im Seitenteil.....
An den kann ich mich erinnern, hab ich sicher noch Fotos davon.
War mit Airbrush rundum, Grundton dunkles Blau.
...., oder ich find Persönlich Magnetmotoren toll ! ....
Flacherdler ?
Sehe ich auch so, dieses Werkzeug sollte man den aufkommenden Verbietern nicht in die Hand geben.
Er hat recht, über mir hängt auch so ein Ding:
https://www.conrad.de/de/p/casafan-c…end-560667.html
Gruß
Jürgen
Ich glaube, im OHF hieß die Sammlung
"Qualität und Service aus Neuried"
War eine lange Klagemauer
Der passt schon rein, nur muß man die Flaschen und den Kasten draußen lassen.
Der BM und der GTE, das geht meiner Meinung nach für genug Geld weg.
Nabend,
weder verwandt noch verschwägert.
Hier kommen ein paar Karossen aus dem Regal.
https://www.ebay.de/sch/vany.0175/…=p2047675.l2562
Gruß
Jürgen
Also wenn der Herr Seitenteile mich meint, mit der Erbsenzählerei....
ich kenne seit Jahren Tanks und Zusatztanks in Alu für Geländewagen bzw. Extremmobile, stehen hier genug rum.
Die werden da einfach druntergeschraubt und gut ists.
Da gabs noch nie eine Diskussion.
Nur wenn man jetzt wirklich einen Prüfer mit so einer Frage drangsaliert, was soll der denn machen.
Der muß genau auf die Frage antworten und die Antwort wird so ausfallen, wie es der Gesetzestext vorgibt.
Nabend,
nun, wenn man den Prüfer fragt, dann erinnert er sich an diesen Passus.
Ich denke aber, daß das alles leicht einzhalten ist.
(1) Kraftstoffbehälter müssen korrosionsfest sein. Sie müssen bei doppeltem Betriebsüberdruck, mindestens aber bei einem Überdruck von 0,3 bar, dicht sein. Weichgelötete Behälter müssen auch nach dem Ausschmelzen des Lotes zusammenhalten. Auftretender Überdruck oder den Betriebsdruck übersteigender Druck muss sich durch geeignete Einrichtungen (Öffnungen, Sicherheitsventile und dergleichen) selbsttätig ausgleichen. Entlüftungsöffnungen sind gegen Hindurchschlagen von Flammen zu sichern. Am Behälter weich angelötete Teile müssen zugleich vernietet, angeschraubt oder in anderer Weise sicher befestigt sein. Kraftstoff darf aus dem Füllverschluss oder den zum Ausgleich von Überdruck bestimmten Einrichtungen auch bei Schräglage, Kurvenfahrt oder Stößen nicht ausfließen.
(1a) Für den Einbau von Kraftstoffbehältern in Kraftfahrzeugen, ausgenommen solche nach § 30a Absatz 3, sind die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzuwenden.
(2) Kraftstoffbehälter für Vergaserkraftstoff dürfen nicht unmittelbar hinter der Frontverkleidung des Fahrzeugs liegen; sie müssen so vom Motor getrennt sein, dass auch bei Unfällen eine Entzündung des Kraftstoffs nicht zu erwarten ist. Dies gilt nicht für Krafträder und für Zugmaschinen mit offenem Führersitz.
(3) Bei Kraftomnibussen dürfen Kraftstoffbehälter nicht im Fahrgast- oder Führerraum liegen. Sie müssen so angebracht sein, dass bei einem Brand die Ausstiege nicht unmittelbar gefährdet sind. Bei Kraftomnibussen müssen Behälter für Vergaserkraftstoff hinten oder seitlich unter dem Fußboden in einem Abstand von mindestens 500 mm von den Türöffnungen untergebracht sein. Kann dieses Maß nicht eingehalten werden, so ist ein entsprechender Teil des Behälters mit Ausnahme der Unterseite durch eine Blechwand abzuschirmen.
(4) Für Kraftstoffbehälter in Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und deren Einbau sowie für den Einbau der Kraftstoffzufuhrleitungen in diesen Kraftfahrzeugen gelten die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen.